Rechts - und Konsularangelegenheiten

Hand und Telefon

Hilfe in Notfällen

Wir wollen Sie informieren, wie Sie schon vor Beginn einer Reise Notfällen im Ausland vorbeugen können. 
Sollte es dann doch einmal geschehen - der Pass ist weg, das Geld verloren - finden Sie hier Hinweise, wie Ihnen die Botschaft weiterhelfen kann.

Meldeformular

Krisenvorsorgeliste

Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemäß § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann.

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Das Serviceangebot im Überblick

Für die im Ausland ansässigen Deutschen sind die Auslandsvertretungen in allen rechtlichen Angelegenheiten die wichtigste Verbindungsstelle nach Deutschland. 
Hier informieren wir Sie über unsere wichtigsten Dienstleistungen sowie über das jeweilige Verfahren.

Der Pass

Visaangelegenheiten

Hier erfahren Sie Näheres über Visaverfahren für die Einreise nach Deutschland.

Merkblätter und Anträge zum Download

Hier erhalten Sie die Merkblätter der Botschaft zu den häufigsten Fragen, so wie einige wichtige Antragsformulare.

Spürhund des Zolls bei der Arbeit

Zollvorschriften

Erfahren Sie hier, was Sie bei der Einfuhr nach Deutschland deklarieren müssen und welche Zollvorschriften zu beachten sind.

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Aktuelles aus dem Konsularbereich

Aktuelle Informationen zu Gesetzesänderungen und wichtige Ankündigungen für Auslandsdeutsche in Lettland finden Sie hier.

Rechts - und Konsularangelegenheiten

Serviceseite für Deutsche Staatsangehörige im Ausland

Visa

Auf diesen Internetseiten finden Sie aktuelle, allgemein gültige Informationen zum Rechts- und Konsularbereich.

Centre for German Legal Information

Mit Förderung des Auswärtigen Amtes wurde das Internetportal Centre for German Legal Information entwickelt, das deutsche juristische Informationen in englischer Sprache zugänglich macht.

Bundesgesetzblatt

Gemäß Artikel 82 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bedarf jedes Gesetz der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Auch Rechtsverordnungen werden grundsätzlich im Bundesgesetzblatt verkündet.  Das Bundesgesetzblatt können Sie online einsehen und sich über die neusten Gesetze in Deutschland informieren.