Visaangelegenheiten

Freizügigkeit innerhalb der EU für lettische Staatsangehörige

Lettische Staatsangehörige sind als Bürger der Europäischen Union freizügigkeitsberechtigt. Sie benötigen somit kein Visum für eine Reise in einen anderen EU-Staat.

Schengener Übereinkommen – Lettland ist seit Dezember 2007 dabei

Nachdem die EU-Justiz- und Innenminister am 08.11.2007 bestätigt hatten, dass die „neuen“ EU-Mitgliedstaaten Lettland, Estland, Litauen, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Malta in der Lage sind, die Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes in zufriedenstellender Weise anzuwenden, konnten die Binnengrenzkontrollen zwischen den 15 „alten“ und den 9 „neuen“ Schengen-Staaten ab dem 21.12.2007 entfallen.

Latvijas Nepilsoņi – Nichtbürger Lettlands

Bisher besitzen nur 81,7 % der Ständigen Einwohner Lettlands die lettische Staatsangehörigkeit, ca. 15% der Einwohner Lettlands (über 300.000 Personen) haben weder die lettische noch eine andere Staatsangehörigkeit. Sie verfügen aber über ein lettisches Passdokument, einen sogenannten Nichtbürgerpass („Aliens passport“).

Arbeiten in Deutschland

Zum 01.Mai 2011 endeten in der Bundesrepublik Deutschland die Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Lettland und die anderen im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland und Litauen.

Anträge und Merkblätter zur Visabeantragung

Verschiedene Merkblätter und die Anträge für Aufenthaltstitel für Deutschland finden Sie hier.

Adresse, Öffnungszeiten und Erreichbarkeit der Visastelle

Visaangelegenheiten