Zollvorschriften
Sie möchten wissen, was Sie bei der Einfuhr nach Deutschland deklarieren müssen und welche Zollvorschriften zu beachten sind?
Anmeldepflicht für Barmittel in Höhe von 10.000 € oder mehr für Reisende, die in die Europäische Union einreisen oder aus der EU ausreisen
Seit dem 15. Juli 2007 gilt in allen Mitgliedstaaten der Union die Verordnung (EG) Nr. 1889/2005 des Rates und des Europäischen Parlaments über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden.
Demnach sind Reisende bei Einreise in die EU oder Ausreise aus der EU verpflichtet, Barmittel, deren Gesamtwert 10.000 € überschreitet, schriftlich und von sich aus bei der zuständigen Zollbehörde, über die die Aus- oder Einreise erfolgt, anzumelden. Als Barmittel gelten neben Bargeld auch Schecks, Zahlungsanweisungen, Aktien o.Ä..
Ein Verstoß durch Nicht- oder Falschanmeldung kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Bezüglich des Bargeldverkehrs zwischen der Bundesrepublik und anderen EU-Mitgliedstaaten gilt, dass mitgeführte Barmittel ab einer Höhe von 10.000 € nur nach Aufforderung durch die zuständigen Beamten mündlich anzuzeigen sind.
Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der Zollbehörde:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland/Einschraenkungen/Bargeld/bargeld_node.html
Artenschutz
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.