Arbeiten in Deutschland

Zum 01.Mai 2011 enden in der Bundesrepublik Deutschland die Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Lettland und die anderen im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland und Litauen.

Lettische Staatsangehörige können dann auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung annehmen, ohne dafür eine Arbeitsgenehmigung zu benötigen.

Zu beachten ist jedoch, dass sich die Freizügigkeitsregelung nur auf EU-Staatsangehörige, nicht jedoch auf lettische Nichtbürger oder Drittstaatsangehörige mit lettischem Aufenthaltstitel erstreckt.

Eine kurze Übersicht über die Änderungen, die am 01. Mai 2011 in Kraft treten, erhalten Sie in dem Merkblatt der Botschaft zu dem Thema.
Weiterführende Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern – 50 Fragen zum 01. Mai 2011“ zusammengestellt.
Sie können Merkblatt und Broschüre hier herunterladen. Die Broschüre können Sie auch in Druckversion von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales anfordern.

Merkblatt der Botschaft zur vollständigen Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für lettische Staatsangehörige [pdf, 98.29k]

Broschüre des BMAS „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern – 50 Fragen zum 01. Mai 2011“ 

Bestellformular für die Druckversion der Broschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern – 50 Fragen zum 01. Mai 2011“

Ausbildung/Beschäftigung in Deutschland

Bewerber für Mangelberufe und Ausbildungsinteressenten können direkt Kontakt mit dem Internationalen Personalservice Rostock aufnehmen:

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Anerkennung in Deutschland

Anerkennung in Deutschland

„Anerkennung-in-Deutschland“ ist das offizielle Online-Portal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Migrantinnen und Migranten und ausländische Fachkräfte erfahren hier, wie und wo sie einen Antrag auf A...