Arbeiten in Deutschland
Zum 01.Mai 2011 enden in der Bundesrepublik Deutschland die Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit für Lettland und die anderen im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedsstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland und Litauen.
Lettische Staatsangehörige können dann auf dem deutschen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung annehmen, ohne dafür eine Arbeitsgenehmigung zu benötigen.
Zu beachten ist jedoch, dass sich die Freizügigkeitsregelung nur auf EU-Staatsangehörige, nicht jedoch auf lettische Nichtbürger oder Drittstaatsangehörige mit lettischem Aufenthaltstitel erstreckt.
Eine kurze Übersicht über die Änderungen, die am 01. Mai 2011 in Kraft treten, erhalten Sie in dem Merkblatt der Botschaft zu dem Thema.
Weiterführende Informationen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern – 50 Fragen zum 01. Mai 2011“ zusammengestellt.
Sie können Merkblatt und Broschüre hier herunterladen. Die Broschüre können Sie auch in Druckversion von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales anfordern.
Ausbildung/Beschäftigung in Deutschland
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